Лихтенштейнский Stiftung: ответы с источниками
10 ответов на конкретные вопросы — каждый с дословной цитатой из официального источника и ссылкой на него.
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Фонд (foundation) и личный фонд: дополнение к анкете формы
Обязателен ли у фонда guardian (протектор)
протектор по желанию
«§ 28 III. Weitere Organe 1) Der Stifter kann weitere Organe, insbesondere zur Feststellung eines Begünstigten aus dem Begünstigtenkreis, zur Feststellung von Zeitpunkt, Höhe und Bedingung einer Ausschüttung, zur Verwaltung des Vermögens, zur Beratung und Unterstützung des Stiftungsrats, zur Überwachung der Stiftungsverwaltung zur Wahrung des Stiftungszwecks, zum Vorbehalt von Zustimmungen oder zur Erteilung von Weisungen sowie zur Interessens- 428 Fassung: 01.09.2026 PGR 216.0 wahrung Stiftungsbeteiligter, vorsehen. Vertretungsbefugnis steht diesen Organen nicht zu. 2) § 24 Abs. 6 ist sinngemäss anzuwenden. Fassung: 01.09.2026 429 216.0 PGR»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
Правовая форма в стране
В каких списках ЕС и FATF находится юрисдикция структуры
вне списков
февраль 2026
«Publication details ###### Language English ###### Country cite87†Democratic Republic of Korea cite88†Iran cite89†Myanmar ###### Topic cite90†High-risk and other jurisdictions cite91†Image ##### "black list" Mexico, 13 February, 2026 High-risk jurisdictions have significant strategic deficiencies in their regimes to counter money laundering, terrorist financing, and financing of proliferation. For all countries identified as high-risk, the FATF calls on all members and urges all jurisdictions to apply enhanced due diligence, and, in the most serious cases, countries are called upon to apply counter-measures to protect the international financial system from the money laundering, terrorist financing, and proliferation financing (ML/TF/PF) risks emanating from the country. This list is often externally referred to as the “black list”. Since February 2020, Iran reported in January, August and December 2024 and August and November 2025 with no material changes in the status of its action plan. Given heightened proliferation financing risks, the FATF reiterates its call to apply countermeasures on these high-risk jurisdictions. …»
Источник: fatf-gafi.org · копия источника от 2026-10-03
«Common EU list of third country jurisdictions for tax purposes - Taxation and Customs Union Skip to main content en Select your language Close EU official languages bg български es español cs čeština da dansk de Deutsch et eesti el ελληνικά en English fr français ga Gaeilge hr hrvatski it italiano lv latviešu lt lietuvių hu magyar mt Malti nl Nederlands pl polski pt português ro română sk slovenčina sl slovenščina fi suomi sv svenska Other languages ar العربية ja 日本語 tr türkçe uk yкраїнська zh 中文 Search Search Taxation and Customs Union Menu Close Menu Back Previous items Next items Home About us Directorate-General for Taxation and Customs Union Application of EU Law EU funding for customs and tax Transparency Portal Events Tenders and Grants Glossary Contact us See all Taxation Value Added Tax (VAT) Excise Duties Business Taxation Personal Taxation Other taxes Outermost regions Tax Transparency and Cooperation Economic Analysis National Tax Administrations EU Training See all Customs National customs administrations Rules of origin for goods Customs Controls EU Training EU Customs Reform Authorised Economic Operator (AEO) Prohibitions and Restrictions Customs Procedures for impor …»
Источник: taxation-customs.ec.europa.eu · копия источника от 2026-10-03
«Publication details ###### Language English ###### Country cite87†Algeria , cite88†Angola , cite89†Bolivia , cite90†Bulgaria , cite91†Cameroon , cite92†Côte d'Ivoire , cite93†Democratic Republic of the Congo , cite94†Haiti , cite95†Kenya , cite96†Kuwait , cite97†Lao PDR , cite98†Lebanon , cite99†Monaco , cite100†Namibia , cite101†Nepal , cite102†Papua New Guinea cite103†South Sudan , cite104†Syria , cite105†Venezuela , cite106†Vietnam , cite107†Virgin Islands (UK) , cite108†Yemen ###### Topic cite109†High-risk and other monitored jurisdictions cite110†Image ##### "grey list" Mexico, 13 February 2026 Jurisdictions under increased monitoring are actively working with the FATF to address strategic deficiencies in their regimes to counter money laundering, terrorist financing, and proliferation financing. When the FATF places a jurisdiction under increased monitoring, it means the country has committed to resolve swiftly the identified strategic deficiencies within agreed timeframes and is subject to increased monitoring. This list is often externally referred to as the “grey list”. …»
Источник: fatf-gafi.org · копия источника от 2026-10-03
Каков минимальный капитал (минимальный взнос имущества) при создании структуры
CHF 30 000
«4. Bei beaufsichtigten Stiftungen Die Rechte gemäss § 9 stehen dem Begünstigten nicht zu, wenn die Stif- tung unter der Aufsicht der Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde (§ 29) steht. 1154 § 13 IV. Stiftungsvermögen 1) Das Mindestkapital der Stiftung beträgt 30 000 Franken. Es kann auch durch Euro oder US-Dollar aufgebracht werden und beträgt dann 30 000 Euro oder 30 000 US-Dollar. 2) Erfolgt eine weitere Vermögenszuwendung an die Stiftung nach ihrer rechtsgültigen Entstehung durch den Stifter, handelt es sich um eine Nach- stiftung. 3) Erfolgt eine Vermögenszuwendung an die Stiftung durch einen Dritten, handelt es sich um eine Zustiftung. Der Zustifter erlangt dadurch nicht die Stellung eines Stifters. 4) Wird die Stiftung erst mit dem Ableben des Stifters oder nach Been- digung einer Verbandsperson wirksam, so gilt sie für die»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
30 000 франков, евро или долларов
«4. Bei beaufsichtigten Stiftungen Die Rechte gemäss § 9 stehen dem Begünstigten nicht zu, wenn die Stif- tung unter der Aufsicht der Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde (§ 29) steht. 1154 § 13 IV. Stiftungsvermögen 1) Das Mindestkapital der Stiftung beträgt 30 000 Franken. Es kann auch durch Euro oder US-Dollar aufgebracht werden und beträgt dann 30 000 Euro oder 30 000 US-Dollar. 2) Erfolgt eine weitere Vermögenszuwendung an die Stiftung nach ihrer rechtsgültigen Entstehung durch den Stifter, handelt es sich um eine Nach- stiftung. 3) Erfolgt eine Vermögenszuwendung an die Stiftung durch einen Dritten, handelt es sich um eine Zustiftung. Der Zustifter erlangt dadurch nicht die Stellung eines Stifters. 4) Wird die Stiftung erst mit dem Ableben des Stifters oder nach Been- digung einer Verbandsperson wirksam, so gilt sie für die»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
CHF, EUR или USD 30 000
«4. Bei beaufsichtigten Stiftungen Die Rechte gemäss § 9 stehen dem Begünstigten nicht zu, wenn die Stif- tung unter der Aufsicht der Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde (§ 29) steht. 1154 § 13 IV. Stiftungsvermögen 1) Das Mindestkapital der Stiftung beträgt 30 000 Franken. Es kann auch durch Euro oder US-Dollar aufgebracht werden und beträgt dann 30 000 Euro oder 30 000 US-Dollar. 2) Erfolgt eine weitere Vermögenszuwendung an die Stiftung nach ihrer rechtsgültigen Entstehung durch den Stifter, handelt es sich um eine Nach- stiftung. 3) Erfolgt eine Vermögenszuwendung an die Stiftung durch einen Dritten, handelt es sich um eine Zustiftung. Der Zustifter erlangt dadurch nicht die Stellung eines Stifters. 4) Wird die Stiftung erst mit dem Ableben des Stifters oder nach Been- digung einer Verbandsperson wirksam, so gilt sie für die»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
начальный капитал 30 000 CHF/EUR/USD
«4. Bei beaufsichtigten Stiftungen Die Rechte gemäss § 9 stehen dem Begünstigten nicht zu, wenn die Stif- tung unter der Aufsicht der Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde (§ 29) steht. 1154 § 13 IV. Stiftungsvermögen 1) Das Mindestkapital der Stiftung beträgt 30 000 Franken. Es kann auch durch Euro oder US-Dollar aufgebracht werden und beträgt dann 30 000 Euro oder 30 000 US-Dollar. 2) Erfolgt eine weitere Vermögenszuwendung an die Stiftung nach ihrer rechtsgültigen Entstehung durch den Stifter, handelt es sich um eine Nach- stiftung. 3) Erfolgt eine Vermögenszuwendung an die Stiftung durch einen Dritten, handelt es sich um eine Zustiftung. Der Zustifter erlangt dadurch nicht die Stellung eines Stifters. 4) Wird die Stiftung erst mit dem Ableben des Stifters oder nach Been- digung einer Verbandsperson wirksam, so gilt sie für die»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
Каково минимальное число членов органа управления (директоров, совета)
Stiftungsrat от 2 членов
от 2
«§ 24 1. Im Allgemeinen 1) Der Stiftungsrat führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese. Er ist unter Beachtung der Bestimmungen in den Stiftungsdokumenten für die Erfüllung des Stiftungszwecks verantwortlich. 2) Der Stiftungsrat hat sich aus mindestens zwei Mitgliedern zusammen- zusetzen. Juristische Personen können Mitglied des Stiftungsrats sein. 3) Ist in der Stiftungsurkunde nichts anderes vorgesehen, gilt die Bestel- lung des Stiftungsrats für eine Amtszeit von drei Jahren, wobei eine Wie- derbestellung zulässig ist und die Mitglieder ihre Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich ausüben können. 4) Die für die Mitglieder des Stiftungsrats aufgestellten Bestimmungen gelten auch für allfällige Stellvertreter. 5) Die Mitglieder des Stiftungsrats haben in der Weise zu zeichnen, dass sie dem Namen der Stiftung ihre Unterschrift beifügen. 6) Werden Mitglieder des Stiftungsrats unentgeltlich tätig, so kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit in der Stiftungserklärung ausgeschlossen werden, soweit dadurch die Gläubiger der Stiftung nicht geschädigt werden. 2. Besondere Pflichten 426»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
Минимум два члена
Минимум
«§ 24 1. Im Allgemeinen 1) Der Stiftungsrat führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese. Er ist unter Beachtung der Bestimmungen in den Stiftungsdokumenten für die Erfüllung des Stiftungszwecks verantwortlich. 2) Der Stiftungsrat hat sich aus mindestens zwei Mitgliedern zusammen- zusetzen. Juristische Personen können Mitglied des Stiftungsrats sein. 3) Ist in der Stiftungsurkunde nichts anderes vorgesehen, gilt die Bestel- lung des Stiftungsrats für eine Amtszeit von drei Jahren, wobei eine Wie- derbestellung zulässig ist und die Mitglieder ihre Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich ausüben können. 4) Die für die Mitglieder des Stiftungsrats aufgestellten Bestimmungen gelten auch für allfällige Stellvertreter. 5) Die Mitglieder des Stiftungsrats haben in der Weise zu zeichnen, dass sie dem Namen der Stiftung ihre Unterschrift beifügen. 6) Werden Mitglieder des Stiftungsrats unentgeltlich tätig, so kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit in der Stiftungserklärung ausgeschlossen werden, soweit dadurch die Gläubiger der Stiftung nicht geschädigt werden. 2. Besondere Pflichten 426»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
совет минимум из двух
минимум
«§ 24 1. Im Allgemeinen 1) Der Stiftungsrat führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese. Er ist unter Beachtung der Bestimmungen in den Stiftungsdokumenten für die Erfüllung des Stiftungszwecks verantwortlich. 2) Der Stiftungsrat hat sich aus mindestens zwei Mitgliedern zusammen- zusetzen. Juristische Personen können Mitglied des Stiftungsrats sein. 3) Ist in der Stiftungsurkunde nichts anderes vorgesehen, gilt die Bestel- lung des Stiftungsrats für eine Amtszeit von drei Jahren, wobei eine Wie- derbestellung zulässig ist und die Mitglieder ihre Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich ausüben können. 4) Die für die Mitglieder des Stiftungsrats aufgestellten Bestimmungen gelten auch für allfällige Stellvertreter. 5) Die Mitglieder des Stiftungsrats haben in der Weise zu zeichnen, dass sie dem Namen der Stiftung ihre Unterschrift beifügen. 6) Werden Mitglieder des Stiftungsrats unentgeltlich tätig, so kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit in der Stiftungserklärung ausgeschlossen werden, soweit dadurch die Gläubiger der Stiftung nicht geschädigt werden. 2. Besondere Pflichten 426»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
Каково минимальное число участников (учредителей) структуры
От одного учредителя
От
«der dieser Organe. §4 2. Stifter 1) Stifter können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Eine durch letztwillige Verfügung errichtete Stiftung kann nur einen Stifter haben. 2) Hat eine Stiftung mehrere Stifter, so können die dem Stifter zuste- henden oder vorbehaltenen Rechte nur von allen Stiftern gemeinsam aus- geübt werden, es sei denn, die Stiftungserklärung sieht etwas anderes vor. Fällt einer der Stifter weg, so erlöschen im Zweifel die vorgenannten Rechte. 3) Wird die Stiftung durch einen indirekten Stellvertreter errichtet, so gilt der Geschäftsherr (Machtgeber) als Stifter. Handelt auch dieser als indi- rekter Stellvertreter für einen Dritten, so gilt dessen Geschäftsherr (Macht- geber) als Stifter. In jedem Fall ist der indirekte Stellvertreter verpflichtet, dem Stiftungsrat die Person des Stifters bekannt zu geben. §5 3. Begünstigter 1)»
Источник: gesetze.li · копия источника от 2026-10-03
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